Die Lachgaszertifizierung

 

Zur Qualitätssicherung der Behandlung unter Anwendung von Lachgas bietet die DGKiZ eine Zusatzqualifikation an.

Diese Qualifikation soll

 

• Richtlinien zur Aus- und Weiterbildung setzen,

• die Standards für Deutschland festlegen und auf dem aktuellen Stand halten,

• die Sicherheit während der Anwendung der Inhalationssedierung erhalten und erhöhen,

• und die sichere Lachgasanwendung in Zahnmedizin und Forschung fördern.

 

Richtlinien zur Zertifizierung der Lachgasanwendung durch die DGKiZ

 

Die Richtlinien orientieren sich an bereits vorliegenden Konzepten des Council of European Dentists (CED), der Schweizerischen Vereinigung für Kinderzahnmedizin (SVK), der Österreichischen Gesellschaft für Kinderzahnmedizin (ÖGKiZ) und unserer gemeinsamen Stellungnahme mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI).

 

1. Die Zertifizierung von Zahnärzti:nnen erfordert folgende Voraussetzungen

• die Teilnahme an einem DGKiZ-zertifizierten Lachgaskurs (incl. Kindernotfallkurs),

• die ordentliche Mitgliedschaft in der DGKiZ,

• die zahnärztliche Approbation,

• der Nachweis einer Kinderzahnmedizinischen Ausbildung.

 

Dieser Nachweis ist erbracht, wenn ein aktuelles APW-Curriculum oder ein Äquivalent mit mindestens 150 Fortbildungspunkten und zertifiziertem Fall erfolgreich abgeschlossen wurde.

Spezialist:innen und Masterabsolvent:innen mit entsprechendem Abschluss aus dem Bereich Kinderzahnmedizin fallen ebenfalls unter diese Gruppe (Greifswald und Gießen/Marburg).

 

Die erfolgreiche Teilnahme an einem DGKiZ-zertifizierten Lachgaskurs wird durch das Zertifikat der Kursanbieter:innen und der DGKiZ -Testatkarte belegt, in welcher die erforderlichen Sedierungsübungen (5 Hospitationen, 5 Assistenzen und 5 eigenständige Durchführungen von Lachgassedierungen unter Aufsicht) durch Unterschrift der Kursleitung bestätigt wurden.

 

Die Verwaltungskosten der Zertifizierung sowie die Aufnahme in die DGKiZ-Suchliste der zertifizierten Lachgasanwender beträgt derzeit 178,50 € (150 € zuzüglich 19% MwSt.).

Eine Rezertifizierung ist nicht erforderlich.

 

Anmeldeformular

Testatkarte

 

Zahnärzt:innen, die bereits für die Anwendung von Lachgas von der DGKiZ zertifiziert sind,

finden sie hier auf unserer Behandlersuchliste.

 

2. Die Zertifizierung von Kursanbietern erfordert folgende Voraussetzungen

Die Anforderungen der DGKiZ zur Zertifizierung eines Lachgaskurses beinhalten zusätzlich einen mindestens zweistündigen Exkurs zur Therapie und Spezifität der Lachgassedierung bei der zahnärztlichen Kinderbehandlung, die alleinige Verhaltensführung ohne Sedierung muss dabei ausführlich thematisiert werden.

Grundlage sind ansonsten die CED-Vorgaben:

 

• ein mindestens zweitägiger Kurs mit 10 ‐14 stündigem Theorieteil,

• eine schriftliche Abschluss-Klausur zur Wissensüberprüfung,

• ein praktischer Teil mit Übungen zum Anlegen und Überwachen des Pulsoxymeters, sowie Hospitation, Assistenz und Durchführung von jeweils 5 Lachgassedierungen unter Aufsicht,

• Ein Notfallkurs mit praktischen Übungen, der Bezug zu Kindern und Jugendlichen hat

 

Beinhaltet der Kurs keinen speziellen Kindernotfallkurs, ist ein Nachweis über einen zusätzlichen Notfallkurs mit besonderem Bezug zu Kindern und Jugendlichen, der nicht älter als zwei Jahre sein darf, einzureichen.

 

Die Ausbildung und Schulung muss durch -von der DGKiZ- zertifizierte Referent:innen in geeigneten Räumen erfolgen. Zertifiziert werden die Ausbilder von zwei Gutachter:innen, die von der DGKiZ benannt werden.

Es erfolgt zusätzlich eine Prüfung der Kursunterlagen und der Räumlichkeiten, sowie des Gesamtkonzeptes. Die Kurse sollen als Modulsystem gestaltet werden. Zwei Referent:innen, ein:e Anästhestist:in und ein:e Zahnärzt:in, werden für die jeweiligen Bereiche Dentale Lachgassedierung und Notfallmanagement inklusive Kindernotfälle, sowie Kinderzahnmedizin inklusive Verhaltensführung akkreditiert.

 

3. Von der DGKiZ zertifizierte Kursanbieter

Informationen und Termine zu den nächsten Kursen finden Sie unter:

Fortbildungszentrum für Kinderzahnärzte: fbz.kinderzahnaerzte.com (München)

Kinderzahnärzte am Ostpark: www.muenchen-kinderzahnarzt.de (derzeit keine Kurse)

Anfragen / Flyer: Dr. Rebecca Otto: www.kinderzahnaerztin-otto.com (Jena)

Schweizer Gesellschaft für Kinderzahnmedizin: www.kinderzahn.ch

 

Downloads:

CED-Richtlinien Lachgas

wissenschaftliche Mitteilung zum "Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung von Kindern in der Zahnheilkunde" (DGAI, BDA, DGKiZ, DGZMK)

Richtlinien ÖGKiZ-Lachgasanwendung (Österreich)

Richtlinien SVK-Lachgasanwendung (Schweiz)