Rezertifizierung

 

Im Sinne einer langfristigen Qualitätssicherung ist nach einen Zeitraum von 5 Jahren zur Aufrechterhaltung der Zusatzqualifikation eine Rezertifizerung erforderlich.

Für das Anschlusszertifkat ist der Nachweis von 250 Fortbildungspunkten innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der letzten Zertifikation zu erbringen.
Diese sollen überwiegend durch Teilnahme an Kinder- und Jugendzahnmedizin orientierten Fortbildungen und Tagungen erzielt werden.

 

 

Die genauen Bestimmungen für die mögliche Zusammensetzung der Fortbildungspunkte sowie den Vordruck zur Auflistung der Fortbildungen erhalten Sie unter: https://www.apw.de/re-zertifizierung

Die ausgefüllten Formulare schicken Sie bitte gemeinsam mit den Kopien aller Teilnahmebestätigungen und Fortbildungsnachweise an die Fortbildungreferentin der DGKiZ, der die Beurteilung/Anerkennung der eingereichten Fortbildungspunkte obliegt.
Für die Rezertifizierung incl. einer DinA3 Urkunde des Anschlusszertifkats ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,-- Euro bei der APW zu entrichten.

 

 

 

 

Coronajahr 2020: Verlängerung der Rezertifizierungszeit auf 6 Jahre

 

Aufgrund der vielen coronabedingten ausgefallenen Fortbildungsveranstaltungen im Jahr 2020 hat der DGKiZ-Vorstand beschlossen, den Zeitraum zum Erbringen der für die Rezertifizierung erforderlichen 250 Fortbildungspunkte einmalig auf 6 Jahre zu verlängern.

 

Zur Vermeidung von möglichen Fehlinterpretationen legt der DGKiZ-Vorstand Wert auf folgende ergänzende Feststellungen:

  1. Es handelt sich um eine einmalige Verlängerung.
  2. In der verlängerten Zertifizierungsperiode muss das Jahr 2020 enthalten sein.
  3. Eine Verlängerung der Zertifizierungsperiode aus anderen Gründen wird durch diese Entscheidung nicht begründbar.
  4. Eine Addition der Verlängerungen mit einer Schwangerschafts-/Elternzeit-Verlängerung findet nicht statt.
  5. Dieser konkrete Beschluss hat ausschließlich für die DGKiZ Gültigkeit und impliziert keine Entscheidungen anderer Fachgesellschaften.

Ab 2021 besteht die Möglichkeit online-Fortbildungen in Form von Webinaren bei der DGKiZ zu belegen.